Laut neuer Mitteilung der Gesundheitsbehörde Kreis Steinfurt sind ab dem 01.03.2023 alle Infektionsschutzmaßnahmen aufgehoben, bis auf die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Bis zum 08.04.2023 sind Besucherinnen und Besucher weiterhin verpflichtet eine Atemschutzmaske (FFP-2 oder vergleichbar) zu tragen.
Laut Behörde sind alle weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie, wie insbesondere
- Testpflichten für Besucherinnen und Besucher
- Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner
- Maskenpflciht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die isolierte Unterbringung von positiv gestesteten Bewohnerinnen und Bewohnern
zum 28.02.2023 abgesetzt und entfallen ersatzlos.